Das einzige, was mir meine Petition vom Sommer 2006 einbringt, ist eine vom Gymnasium Lüneburger Heide angestrengte Unterlassungsklage mit hohem Streitwert ( immerhin 20 000 Euro! ). Wieder lehne ich eine Mediation ab – und gewinne in allen Instanzen! Ich darf jetzt also öffentlich sagen, dass im Gymnasium Lüneburger Heide minderqualifizierte „ Lehrkräfte“ unterrichten und dass Betrugsverdacht besteht. Dieser erhärtet sich noch, als es Probleme bei der Kostenfestsetzung der von uns geführten Gerichtsverfahren gibt. Es stellt sich heraus, dass das GLH als normale GmbH firmiert und nicht – wie bei subventionierten Ersatzschulen laut §149 Abs.4 Nds. Schulgesetz vorgeschrieben – als gemeinnützige GmbH. Trotzdem werden die Steuervergünstigungen einer gGmbH in Anspruch genommen. Trotz mehrerer Aufforderungen hat die Schule bis heute keine Umsatzsteuerbefreiung nachgewiesen.
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