Julia gerät dadurch im Sommer 2002 in eine andere Klasse mit 22 Schülern. Schon ziemlich früh zu Beginn des Schuljahres haben wir den Eindruck, dass diese für die Verhältnisse des Gymnasiums Lüneburger Heide große Klasse verkleinert werden soll, um Kosten für die zahlreichen Lehrerstunden der Leistungskurse in der Kursstufe zu sparen. Offenbar will die Geschäftsführung Schulgeld und von der Schülerzahl abhängige Subventionen in der 11.Klasse aber noch gerne mitnehmen. Unser Verdacht bestätigt sich später, als von 22 Schülern vierzehn Schüler blaue Briefe bekommen. In dieser Situation wird unsere Tochter dem Schulleiter Peter Mack als erste lästig, und er greift zu Mitteln, denen unsere Tochter nichts entgegenzusetzen hat:

Ihre Nachteilsausgleiche in Form von Zeitzugaben bei Klassenarbeiten werden gestrichen, ihre Integrationshelferin, die vor allem Schreibassistenz leistet, wird aus dem Unterricht gewiesen. Zur gleichen Zeit fällt eine enorme Fluktuation im Kollegium auf: Altgediente Lehrer, die schon jahrelang im Gymnasium Lüneburger Heide arbeiten, verlassen die Schule – unserem Eindruck nach nicht immer freiwillig. Sie werden alle in staatliche Schulen übernommen – so auch im Sommer 2003 die gesamte Schulleitung. Die dazu erforderlichen Stundenüberprüfungen nimmt der Dezernatsleiter für Gymnasien der Bezirksregierung Lüneburg Peter Nissen stets allein vor, Fachberater tauchen niemals auf. Die in den Staatsdienst lancierten Lehrer werden durch Lehrkräfte zweifelhafter Qualifikation ersetzt. Mir als Apothekerin fallen vor allem Fächer wie Biologie und Latein auf, in denen ich mich kompetent fühle. Sämtliche Klassenarbeiten fallen so schlecht aus, dass sie eigentlich wiederholt werden müssten. Daraufhin beschwere ich mich bei der Bezirksregierung Lüneburg nicht nur über die Behandlung meiner Tochter, sondern bitte auch um Unterrichtsüberprüfung in beiden Fächern. Auf eine Antwort warte ich noch heute! Dafür muss unsere Tochter umso mehr herhalten, denn ihre Entsorgung wird nun mit Hilfe schwerer Verstöße gegen geltendes Schulrecht eingeleitet wie:

  • Nichtbenotung von Ersatzleistungen wie aufwändig vorbereiteten Referaten, Hausarbeiten, Bericht des Betriebspraktikums etc.
  • Verweigerung der Rückgabe von Klassenarbeiten, Falschbenotung
  • Erniedrigungen und Demütigungen im Unterricht

 

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