Am 19. Mai wird unsere Vefassungsbeschwerde nach annähernd 2 Jahren lapidar abgewiesen. Eine Begründung ist unsere schwerbehinderte Tochter den Richtern nicht wert! Es ist für einen Rechtsstaat unvorstellbar, dass ein behinderter Mensch so wenig zählt, dass man ihm nicht ein einziges Mal rechtliches Gehör schenkt. Es verdichten sich allerdings die Anzeichen, dass ein zweites, viel wichtigeres Verfahren gegen das Land Niedersachsen gelaufen ist, welches die Entscheidungsbefugnisse von Kultusministerium und Landesschulbehörde wesentlich beschränkt. Zum einen gelingt es unserem Anwalt nach wie vor nicht, rechtsverbindliche Abmachungen bzgl. des Abiturs unserer Tochter mit der Landesschulbehörde zu treffen. Immerhin wartet sie nun schon jahrelang! Die Ausreden sind dabei nur wenig originell: Zugesagte Rückrufe werden vergessen, die Akte ist verschwunden usw. Auch vor dreisten Lügen wird nicht zurückgeschreckt! Zum anderen bekommen auch andere die offenbar zwangsweise Untätigkeit der Landesschulbehörde zu spüren. Mir sind mehrere Schulen bekannt, deren Lehrkräfte Teilzeitanträge gestellt haben. Normalerweise werden diese immer im März oder April beschieden. In diesem Jahr gehen die betreffenden Lehrkräfte in die Ferien, ohne zu wissen, wie sie danach arbeiten werden!

Einen Erfolg gibt es immerhin zu vermelden: Gerade im Frühjahr 2009 wird wieder dreist mit der besonderen pädagogischen Qualität des völlig maroden Gymnasiums Lüneburger Heide in der Lüneburger Landeszeitung geworben. Ich beschwere mich daraufhin beim Deutschen Presserat. Nach ausgiebiger Prüfung der Angelegenheit belegt der Beschwerdeausschuss 2 den Chefredakteur der LZ mit einer Missbilligung, weil er gegen Ziffer 6 des Pressekodex verstossen hat. Hiernach darf kein Journalist private wirtschaftliche Interessen mit redaktioneller Berichterstattung vermischen.

 

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