Unsere Beschwerde beim Kultusministerium in Hannover führt dazu, dass der mehr als zwei Jahre alte Antrag auf rechtsverbindliche Nachteilsausgleiche von der Bezirksregierung endlich bearbeitet wird. Ende Mai 2003, kurz vor den Sommerferien, erhält Julia ein Beratungsgutachten, dem sie immerhin entnehmen kann, welche Ausgleichsmaßnahmen ihr vom ersten Schultag an zugestanden hätten! Zu diesem Zeitpunkt nutzt ihr das Gutachten gar nichts mehr, denn noch nicht einmal die wenigen Klassenarbeiten, die noch geschrieben werden, entsprechen dem Gutachten.

Erwartungsgemäß wird Julia nicht in die Kursstufe versetzt. Wieder wehren wir uns gegen die Nichtversetzung, indem wir Widerspruch einlegen. Außerdem beantragen wir bei der Bezirksregierung und beim Kultusministerium die Nachbegutachtung nicht bewerteter schulischer Leistungen. Beide Behörden lehnen den Antrag ohne Angabe von Gründen ab. Wir lassen daraufhin auf eigene Kosten in Kopie vorhandene Klassenarbeiten im Fach Latein von einer erfahrenen Altphilologin nachbegutachten. Das fatale Ergebnis: natürlich erwartungsgemäß Falschbenotungen, aber die Arbeiten sind so konfus und fehlerhaft konzipiert, dass die Gutachterin sicher ist: Diese Lehrkraft ist keine Lateinlehrerin! Sie entlässt uns mit den Worten: „Unternehmen Sie bloß etwas, sonst lassen die da noch Studenten das Abitur abnehmen!“

 

« Zurück | Inhaltsverzeichnis | Weiter »