Unser Widerspruchsverfahren wird nach Ablauf eines Jahres (!) abschlägig beschieden. Dazu ist anzumerken:

  • Es wird offen zugegeben, dass sämtliche Klassenarbeiten Julias nicht auffindbar sind.
  • Zahlreiche Zeugenaussagen der Integrationshelferin und einer Julia betreuenden Sozialpädagogin fehlen in der Widerspruchsakte
  • Die Nachbegutachtung bislang nicht benoteter Leistungen wird kategorisch abgelehnt
  • Schwere Schulrechtsverletzungen wie undifferenzierter Unterricht von Vor- und Kursstufe bleiben unerwähnt
  • Sämtlichen Lehrkräften werden erstes und zweites Staatsexamen zugesprochen
  • Die Schuld an ihrer Nichtversetzung wird unserer Tochter selbst zugesprochen mit der gebetsmühlenartig wiederholten Begründung, sie sei ihrer Mängel- und Rügepflicht nicht zeitnah genug nachgekommen

 

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